Gute Arbeit
...will bezahlt werden.
Die Frage welche sich viele jedoch stellen ist die, wer letztlich die Rechnung bezahlt und wie hoch sie ausfallen wird.
Das Honorar des Anwalts richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und ist vom jeweiligen Streitwert abhängig.
In vielen Fällen kommt für die Anwaltskosten jedoch Ihre Rechtsschutzversicherung auf.
Die Einholung einer Deckungszusage übernehme für Sie selbstverständlich ich - wenn Sie es wünschen.
Im Falle Ihres Obsiegens zahlt in der Regel übrigens der Gegner die Kosten. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen zu beachten (z.B. in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten).
Soweit Sie nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügen, ist Ihnen die Rechtsdurchsetzung nicht schlechthin verwehrt. In einem solchen Falle besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe.
Über die Einzelheiten sollten wir reden - es geht schließlich um Ihr Geld.
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